11 U 70/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-09, 11 U 70/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 70/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-09
Aktenzeichen: 11 U 70/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1109.11U70.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 16. Januar 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt das beklagte Land.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem beklagten Land bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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