Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-10, 28 U 215/04

28 U 215/04Obergericht10.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 215/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-10

Aktenzeichen: 28 U 215/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1110.28U215.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.September 2004 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Bielfeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Streitverkündete trägt etwaige ihr entstandene Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.