3 Ss OWi 476/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-14, 3 Ss OWi 476/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-14, 3 Ss OWi 476/05
3 Ss OWi 476/05Obergericht14.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 476/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-14
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 476/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1114.3SS.OWI476.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen.
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