27 U 88/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-15, 27 U 88/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 88/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-15
Aktenzeichen: 27 U 88/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1115.27U88.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. April 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.484,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.12.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 34 % und die Beklagte 66 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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