22 U 104/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-17, 22 U 104/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-17, 22 U 104/05
22 U 104/05Obergericht17.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 104/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-17
Aktenzeichen: 22 U 104/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1117.22U104.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Mai 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.180,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.03.2005 zu zahlen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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