1 Ss 367/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-23, 1 Ss 367/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-23, 1 Ss 367/05
1 Ss 367/05Obergericht23.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss 367/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-23
Aktenzeichen: 1 Ss 367/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1123.1SS367.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Lennestadt vom 25.04.2005 wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Im übrigen wird die Revision des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass er des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Jugendrichter des Amtsgerichts Lennestadt zurückverwiesen.
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