Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-29, 4 U 104/05

4 U 104/05Obergericht29.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 104/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-29

Aktenzeichen: 4 U 104/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1129.4U104.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. März 2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,- EUR abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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