2 Ws 304 u. 305/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-02, 2 Ws 304 u. 305/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-02, 2 Ws 304 u. 305/05
2 Ws 304 u. 305/05Obergericht02.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 304 u. 305/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-02
Aktenzeichen: 2 Ws 304 u. 305/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1202.2WS304U305.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 29. September 2005 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer, die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat, zurückverwiesen.
Der Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers wird zurückgewiesen.
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