Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-02, 2 Ws 304 u. 305/05

2 Ws 304 u. 305/05Obergericht02.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 304 u. 305/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-02

Aktenzeichen: 2 Ws 304 u. 305/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1202.2WS304U305.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 29. September 2005 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer, die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat, zurückverwiesen.

Der Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers wird zurückgewiesen.

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