31 U 71/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-05, 31 U 71/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 71/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-05
Aktenzeichen: 31 U 71/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1205.31U71.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. März 2005 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.440,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 613,55 € seit dem 1. April 2002 und
aus 1.827,10 € seit dem 1. April 2003
zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger aus der Schuldurkunde vom 29. Juni 1984 beteffend den Immobilienfonds H-Mitte, Objekt Parkhaus mit gewerblicher Randbebauung GbR sowie dem dieser Schuldurkunde zugrundeliegenden Darlehen keine Ansprüche mehr zustehen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechsstreits tragen der Kläger zu 60 % und zu 40 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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