Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-05, 3 U 110/05

3 U 110/05Obergericht05.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 110/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-05

Aktenzeichen: 3 U 110/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1205.3U110.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.04.2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage in der Hauptsache erledigt ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revivion wird nicht zugelassen.

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