11 UF 219/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-07, 11 UF 219/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-07, 11 UF 219/05
11 UF 219/05Obergericht07.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 219/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-07
Aktenzeichen: 11 UF 219/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1207.11UF219.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 30.08.2005 abgeändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Herausgabe der Kinder D und B B1 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten werden zwischen den Kindeseltern geteilt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,- € festgesetzt.
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