Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-12, 4 U 145/06

4 U 145/06Obergericht12.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 145/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-12

Aktenzeichen: 4 U 145/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1212.4U145.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juli 2006 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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