27 U 43/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-13, 27 U 43/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 43/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-13
Aktenzeichen: 27 U 43/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1213.27U43.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das - nach dem Verkündungsprotokoll am 18. Januar 2004, gemeint ist der 18. Januar 2005 - verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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