Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-14, 11 U 132/04

11 U 132/04Obergericht14.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 132/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 11 U 132/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1214.11U132.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. Juli 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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