2 Ss OWi 769/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-14, 2 Ss OWi 769/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-14, 2 Ss OWi 769/05
2 Ss OWi 769/05Obergericht14.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 769/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-14
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 769/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1214.2SS.OWI769.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Eine Entscheidung des Senats über die weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der 1. auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Bochum vom
- August 2005 ist nicht veranlasst.
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