Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-14, 3 U 52/05

3 U 52/05Obergericht14.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 52/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 3 U 52/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1214.3U52.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.01.2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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