Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-16, 20 U 54/05

20 U 54/05Obergericht16.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 54/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-16

Aktenzeichen: 20 U 54/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1216.20U54.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.01.2005 verkündete Urteil der 15.Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin. Die Streithelfer tragen ihre außergerichtlichen Auslagen selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.

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