Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-16, 34 U 44/05

34 U 44/05Obergericht16.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 44/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-16

Aktenzeichen: 34 U 44/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1216.34U44.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 30. 11. 2004 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte oder die Streithelfer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000,- Euro.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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