Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-18, 2 (s) Sdb. VIII - 224/05

2 (s) Sdb. VIII - 224/05Obergericht18.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 (s) Sdb. VIII - 224/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-18

Aktenzeichen: 2 (s) Sdb. VIII - 224/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1218.2S.SDB.VIII224.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Dem Antragsteller wird für seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Verteidiger des ehemaligen Angeklagten für das vorbereitende Verfahren anstelle seiner gesetzlichen Gebühren (Verfahrensgebühr mit Zuschlag VV-Nr. 4105) in Höhe von 137,00 EURO eine Pauschgebühr in Höhe von 250,00 EURO (in Worten: zweihundertundfünfzig EURO) bewilligt.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

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