Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-19, 13 U 144/05

13 U 144/05Obergericht19.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 144/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-19

Aktenzeichen: 13 U 144/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1219.13U144.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 11.07.2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten zu 2) auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte zu 2) kann die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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