2 Ws 300/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-19, 2 Ws 300/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-19, 2 Ws 300/05
2 Ws 300/05Obergericht19.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 300/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-19
Aktenzeichen: 2 Ws 300/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1219.2WS300.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Zunächst: Alleinentscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters:
Die Entscheidung über die weitere Beschwerde wird wegen grundsätzlicher Bedeutung auf den Senat übertragen (§ 66 Abs. 6 Satz 2 GKG).
Entscheidung des Senats:
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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