2 Ss OWi 160/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-27, 2 Ss OWi 160/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-27, 2 Ss OWi 160/06
2 Ss OWi 160/06Obergericht27.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 160/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-27
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 160/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0427.2SS.OWI160.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen.
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