Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-08, 18 W 31/05

18 W 31/05Obergericht08.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 W 31/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-08

Aktenzeichen: 18 W 31/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0508.18W31.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 30.05.2005 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Vorsitzenden der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 28.04.2005 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Auslagen des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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