Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 19 U 157/05

19 U 157/05Obergericht09.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 157/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-09

Aktenzeichen: 19 U 157/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0509.19U157.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. September 2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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