12 UF 257/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-19, 12 UF 257/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-19, 12 UF 257/05
12 UF 257/05Obergericht19.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 257/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-19
Aktenzeichen: 12 UF 257/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0519.12UF257.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 14. November 2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Castrop-Rauxel vom 11. Oktober 2005 abgeändert.
Die elterliche Sorge für das am 4. August 2000 geborene Kind N wird unter Aufhebung der gemeinsamen Sorge auf die Antragsgegnerin allein übertragen.
Gerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,- € festgesetzt.
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