6 WF 302/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-22, 6 WF 302/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-22, 6 WF 302/05
6 WF 302/05Obergericht22.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 302/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-22
Aktenzeichen: 6 WF 302/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0522.6WF302.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 8.8.2005 wird, nach mit diesem Beschluss zugleich vorab gern. § 568 S. 2 Nr. 1 ZPO erfolgter Übertragung des Beschwerdeverfahrens durch den Einzelrichter auf den Senat, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Arntsgerichts - Familiengericht - Brakel vom 4.7.2005 abgeändert.
Den Antragstellern wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt aus
ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie beantragen, den Antragsgegner - über die bereits durch Jugendamtsurkunden titulierten Unterhaltsbeträge hinaus - zur Zahlung von 460 € Mehrbedarf je Antragsteller nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu verurteilen.
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