11 UF 237/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-24, 11 UF 237/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-24, 11 UF 237/05
11 UF 237/05Obergericht24.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 237/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-24
Aktenzeichen: 11 UF 237/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0524.11UF237.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.09.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gronau teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit von Dezember 2004 bis April 2005 folgenden Kindesunterhalt zu zahlen: für D monatlich 234,- € und für J monatlich 192,- €.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 9/10 und dem Beklagten zu 1/10 auferlegt.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 4/5 und der Be-klagte 1/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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