Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-06, 2 Ws 145 u. 146/06

2 Ws 145 u. 146/06Obergericht06.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 145 u. 146/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-06

Aktenzeichen: 2 Ws 145 u. 146/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0606.2WS145U146.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

Der Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers wird zurückgewiesen.

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