11 U 143/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-14, 11 U 143/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-14, 11 U 143/05
11 U 143/05Obergericht14.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 143/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-14
Aktenzeichen: 11 U 143/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0614.11U143.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Oktober 2005 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.