4 UF 272/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-22, 4 UF 272/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-06-22, 4 UF 272/05
4 UF 272/05Obergericht22.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 272/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-22
Aktenzeichen: 4 UF 272/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0622.4UF272.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. 9. 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 10. 2. 2003 (Aktenzeichen: 178 F 4745/02) verurteilt, an die Klägerin ab 22. 3. 2005 nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 1.232,55 € zu zah-len.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil vom 26. 9. 2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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