Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-05, 20 U 17/06

20 U 17/06Obergericht05.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 17/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-05

Aktenzeichen: 20 U 17/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0705.20U17.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.12.2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.

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