10 WF 32/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-12, 10 WF 32/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-12, 10 WF 32/06
10 WF 32/06Obergericht12.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 32/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-12
Aktenzeichen: 10 WF 32/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0712.10WF32.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Das Verfahren wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.
Auf die Beschwerden des Antragstellers vom 27.1.2006 und des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 4.1.2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht- Witten vom 22.11.2005 teilweise hinsichtlich der Wertfestsetzung zur Scheidung und zum Vergleich abgeändert.
Der Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren wird auf bis 35.000,00 €, der Gegenstandswert für den Vergleich wird auf 41.724,00 € festgesetzt.
Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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