Oberlandesgericht Hamm, 2006-07-27, 15 W 202/05

15 W 202/05Obergericht27.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 202/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-27

Aktenzeichen: 15 W 202/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0727.15W202.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 22.10.2003 werden aufgehoben.

Die weitergehende weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt; er beträgt im Umfang der Verwerfung des Rechtsmittels 500,00 Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.