Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-17, 2 Ws 134/06

2 Ws 134/06Obergericht17.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 134/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-17

Aktenzeichen: 2 Ws 134/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0817.2WS134.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Hagen vom 23. Februar 2006 werden die Rechtsanwalt U aus J aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 621,37 € (in Worten: sechs-hunderteinundzwanzig € und siebenunddreißig Cent) festgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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