2 Ws 134/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-17, 2 Ws 134/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-17, 2 Ws 134/06
2 Ws 134/06Obergericht17.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 134/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: 2 Ws 134/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0817.2WS134.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Hagen vom 23. Februar 2006 werden die Rechtsanwalt U aus J aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 621,37 € (in Worten: sechs-hunderteinundzwanzig € und siebenunddreißig Cent) festgesetzt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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