6 WF 221/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-21, 6 WF 221/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-21, 6 WF 221/06
6 WF 221/06Obergericht21.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 221/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-21
Aktenzeichen: 6 WF 221/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0821.6WF221.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 6. Juli 2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Detmold vom 22. Mai 2006 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die der Klägerin mit Beschluss vom 8. September 2004 bewilligte Prozesskostenhilfe sich auf die Anträge aus dem Schriftsatz vom 30. November 2005 insoweit erstreckt, als die Klägerin für Juni 2004 Unterhalt in Höhe von 50,- € ab Juli 2004 Unterhalt in Höhe von 214,- € monatlich, ab Juli 2005 in Höhe von 186,- € und ab September 2005 in Höhe von 128,- € geltend macht.
Die weitergehende Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen.
Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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