2 Ss OWi 528/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-22, 2 Ss OWi 528/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-22, 2 Ss OWi 528/06
2 Ss OWi 528/06Obergericht22.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 528/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-22
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 528/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0822.2SS.OWI528.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Dem Betroffenen wird von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Herne vom 16. Mai 2006 gewährt.
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen als unzulässig verworfen.
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