Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-22, 2 Ss OWi 528/06

2 Ss OWi 528/06Obergericht22.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 528/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-22

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 528/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0822.2SS.OWI528.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Dem Betroffenen wird von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Herne vom 16. Mai 2006 gewährt.

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen als unzulässig verworfen.

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