2 Ss 241/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-22, 2 Ss 241/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-22, 2 Ss 241/06
2 Ss 241/06Obergericht22.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 241/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-22
Aktenzeichen: 2 Ss 241/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0822.2SS241.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der Revision im Übrigen
im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe
gemäß §§ 460, 462 StPO zu treffen ist.
Die Kosten der Revision trägt der Angeklagte.
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