23 W 117/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-24, 23 W 117/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-24, 23 W 117/06
23 W 117/06Obergericht24.08.2006
Regest
Keine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers für gerichtliche Auslagen des durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendeten Insolvenzverfahrens.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 117/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-24
Aktenzeichen: 23 W 117/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0824.23W117.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Normen: §§ 31 Abs. 2 Satz 1, 23 Abs. 1 Satz 2 GKG
Leitsätze
Keine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers für gerichtliche Auslagen des durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendeten Insolvenzverfahrens.
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten
werden nicht erstattet.
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