Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-24, 4 U 76/06

4 U 76/06Obergericht24.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 76/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-24

Aktenzeichen: 4 U 76/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0824.4U76.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Januar 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.