11 UF 89/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-01, 11 UF 89/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-01, 11 UF 89/06
11 UF 89/06Obergericht01.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 89/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-01
Aktenzeichen: 11 UF 89/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0901.11UF89.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Entscheidung zum Versor-gungsausgleich im Verbundurteil des Amtsgerichts Warendorf vom 06. März 2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der X X– Personalnummer xxx– werden, bezogen auf den 30.11.2005, auf dem Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der E S C– Versicherungsnummer xxx– Rentenanwart-schaften in Höhe von monatlich 656,36 € begründet.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,- € festgesetzt.
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