Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-06, 20 U 81/06

20 U 81/06Obergericht06.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 81/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-06

Aktenzeichen: 20 U 81/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0906.20U81.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Dem Kläger wird folgender Hinweis gemäß § 522 Abs.II Satz 2 ZPO erteilt:

Die eingelegte Berufung verspricht keine Aussicht auf Erfolg.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und

weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Berufungsgerichts.

Der Senat beabsichtigt deshalb, die Berufung durch Beschluß zurückzuweisen.

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