20 U 81/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-06, 20 U 81/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 81/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-06
Aktenzeichen: 20 U 81/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0906.20U81.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Dem Kläger wird folgender Hinweis gemäß § 522 Abs.II Satz 2 ZPO erteilt:
Die eingelegte Berufung verspricht keine Aussicht auf Erfolg.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und
weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Berufungsgerichts.
Der Senat beabsichtigt deshalb, die Berufung durch Beschluß zurückzuweisen.
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