5 UF 37/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-08, 5 UF 37/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 37/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-08
Aktenzeichen: 5 UF 37/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0908.5UF37.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Hagen vom 14. Februar 2006 abgeändert.
Das elterliche Sorgerecht für die Kinder B O, geb. am xxx, O2 O, geb. am xxx und F O, geb. am xxx wird auf die Beteiligte zu 1) (Kindesmutter) allein übertragen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.