34 U 49/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-19, 34 U 49/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 49/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-19
Aktenzeichen: 34 U 49/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0919.34U49.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 26. Januar 2006 wird zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass die vom Landgericht ausgeurteilte Verzinsung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2005 entfällt und insoweit die Klage abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,00 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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