20 U 140/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-20, 20 U 140/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-20, 20 U 140/06
20 U 140/06Obergericht20.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 140/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-20
Aktenzeichen: 20 U 140/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0920.20U140.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
In dem Rechtsstreit
wird den Klägern folgender Hinweis erteilt:
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat und die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung besitzt, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senates erfordern.
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