Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-21, 15 W 257/05

15 W 257/05Obergericht21.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 257/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-21

Aktenzeichen: 15 W 257/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0921.15W257.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels als unzulässig werden der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 05.10.2004 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.

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