21 W 64/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-26, 21 W 64/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 W 64/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-26
Aktenzeichen: 21 W 64/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0926.21W64.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landge-richts Essen vom 24.8.2005 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 532,90 €.
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