Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-27, 15 W 98/06

15 W 98/06Obergericht27.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 98/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-27

Aktenzeichen: 15 W 98/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0927.15W98.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Gegenstandswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 21.926,80 Euro festgesetzt.

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