Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-29, 1 ZU 63/06

1 ZU 63/06Obergericht29.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 ZU 63/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-29

Aktenzeichen: 1 ZU 63/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0929.1ZU63.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.