1 ZU 63/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-29, 1 ZU 63/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 ZU 63/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-29
Aktenzeichen: 1 ZU 63/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0929.1ZU63.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.
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