Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-09, 15 W 141/06

15 W 141/06Obergericht09.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 141/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-09

Aktenzeichen: 15 W 141/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1009.15W141.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 3) und 4) für das Verfahren dritter Instanz zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 1.188,00 Euro festgesetzt; er beträgt in Ansehung des Kostenerstattungsanspruches der Beteiligten zu 3) und 4) je 594,00 Euro.

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