Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-11, 20 U 12/03

20 U 12/03Obergericht11.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 12/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-11

Aktenzeichen: 20 U 12/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1011.20U12.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.09.2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Revisionsinstanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages beibringt.

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